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Stadtinfo
Stadt des Tages: Salzburg
Geografie : Stadtentwicklung
Am 7. Juni 1935 beschloss der Salzburger Landtag das Gesetz "über die Erweiterung des Gebietes der Landeshauptstadt Salzburg". Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1935 wurden die Gemeinden Maxglan und Gnigl/Itzling fast zur Gänze, sowie Teile von Aigen, Morzg, [mehr...]
Bildung und Forschung : Akademien
Hebammenakademie
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst
Akademie für den med.techn. Laboratoriumsdienst
Mit zeitgenössischer Architektur sieht es auf Grund der streng geschützten historischen Bausubstanz und der traditionellen Salzburger Mentalität etwas mager aus, jedoch entstanden in den letzten Jahren am Stadtrand doch einige sehenswerte moderne Bauwerke: [mehr...]
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920, die 1945 wieder eingeführt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist ein Bundespräsident, der für 6 Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. "Regierungschef" bzw. Vorsitzender der Bundesregierung ist ein Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten de facto entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat ernannt wird. Die Bundesregierung kann durch ein Misstrauensvotum des Nationalrates abberufen werden.
Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern. Die Zusammensetzung des Nationalrates mit seinen 183 Mitgliedern wird alle 4 Jahre durch freie und allgemeine Bürgerwahlen bestimmt. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (Parlamente der Bundesländer) beschickt. Der Nationalrat ist die dominierende Kammer in der österreichischen Gesetzgebung. Der Bundesrat besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates außer Kraft gesetzt werden kann. Von 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent ("Österreich-Konvent") unter Franz Fiedler, der Vorschläge für eine Reform der österreichische Bundesverfassung erarbeitete. Dabei kam man aber nicht zu einer einheitlichen Meinung über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Diese muss in Verhandlungen der verschiedenen politischen Ebenen ausgearbeitet werden.
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