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Stadtinfo
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Stadt des Tages: Wien |
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Wien ist die Hauptstadt und zugleich ein Bundesland der Republik Österreich. Wien hat 1.631.082 Einwohner, im Großraum Wien leben etwa 2 Millionen Menschen.
Die Wahrzeichen von Wien sind der Stephansdom und das Wiener Riesenrad im Prater. [mehr...] |
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Bevölkerung |
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Die meisten Menschen, mehr als zwei Millionen, bevölkerten Wien zu Zeiten der k.u.k.-Herrschaft kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Die lange Zeit als Hauptstadt eines Vielvölkerstaates war es auch, die Wien zu dem machte, was es auch heute noch [mehr...] |
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Bevölkerung : Religionen |
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Die Stadt ist Sitz der römisch-katholischen Erzdiözese Wien; Erzbischof ist Christoph Kardinal Schönborn. Der evangelisch-lutherische Bischof von Österreich, der seinen Sitz in Wien hat, ist Herwig Sturm. Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien [mehr...] |
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Freizeit : Sport |
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Fußball: Wiener Sportclub (gegründet 1883 in Dornbach), Rapid Wien (gegründet 1899, Rekordtitelträger Österreichs), Austria Wien (gegründet 1911), First Vienna FC 1894 (ältester Fußballklub Österreichs)
Eishockey: Vienna [mehr...] |
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Österreich
Rechtswesen
Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 1811 (ABGB), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914-1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des "Anschlusses" 1938 aus Deutschland in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung in Österreich beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Aktiengesetz (AktG).
Auch das Verfassungsrecht ist zersplittert, da es - im Gegensatz etwa zum deutschen Grundgesetz - kein Inkorporationsgebot gibt, wonach Verfassungsbestimmungen nur in den Text der Verfassungsurkunde aufgenommen werden dürfen. Als solche kann das Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 angesehen werden; daneben bestehen jedoch mehr als 1300 (!) Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sowie Staatsverträge im Verfassungsrang. Als die wichtigsten sind das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 sowie die Europäische Menschenrechskonvention vom 4. November 1950 zu nennen.
Das Strafrecht ist in einer modernen Kodifikation, dem Strafgesetzbuch vom 23. Jänner 1974, geregelt. Es kennt außer Strafen auch "vorbeugende Maßnahmen"; beide dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.
Die Gerichtsbarkeit wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof als höchste Instanz wahrgenommen. Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts wird vom Verfassungsgerichtshof und vom Verwaltungsgerichtshof wahrgenommen.
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